Wer
darf was Schiessen:
Für
die Teilnahme am Schiessen sind die gesetzlichen Vorschriften
einzuhalten. Dies bedeutet unter anderem daß
-
Jugendliche
unter 12 Jahren am Schießen nicht teilnehmen dürfen, sofern für
sie keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
-
Jugendliche
unter 14 Jahren dürfen nur mit Luftgewehr oder Luftpistole
Schießen.
-
Jugendliche
unter 16 Jahren dürfen auch mit anderen Waffen Schießen, wenn
die Personensorgeberechtigten anwesend sind oder eine
schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.
Das
Jugendtraining wird mit Luftdruckwaffen durchgeführt. Ab dem 14.
Lebensjahr besteht für diejenigen Jugendlichen, die bereits den
sicheren Umgang mit Luftdruckwaffen beherrschen nach Absprache mit
den Eltern die Möglichkeit, das Training mit Kleinkaliberwaffen
durchzuführen.
Versicherung:
Durch
die Vereinsversicherung für unsere Mitglieder sind Gastschützen,
die an offiziellen Schiessen teilnehmen, abgesichert. Diese
Versicherung bezieht sich nur auf
Personenschäden, nicht auf Sachschäden, diese müssen über
die normale Versicherung abgesichert werden. Dieser Schutz für Gäste
ist zeitlich beschränkt, so das nach mehrmaliger Teilnahme am
Schiesstraining eine Entscheidung über die Mitgliedschaft im Verein
erfolgen sollte
Aufnahme:
Für
die Aufnahme im Verein wird bei Erwachsenen ein Antragsformular,
eine Einzugsermächtigung und ein polizeiliches Führungszeugnis
verlangt. Über die Aufnahme entscheidet der erweiterte Vorstand in
einer Ausschusssitzung, bei der sich die Antragsteller vorstellen müssen.
Bei Jugendlichen benötigen wir ein Aufnahmeformular, das von den
Erziehungsberechtigten unterschrieben wird und eine Einzugsermächtigung.
Anstelle des Gesprächs vor dem Ausschuss erfolgt ein Gespräch
zumindest eines Erziehungsberechtigen mit dem Sportleiter und dem
Jugendleiter, in dem über die Auswirkungen der
Vereinsmitgliedschaft und die eventuell entstehenden Kosten, sowie
die Rechten und Pflichten des Jugendlichen informiert wird. Bei
diesem Gespräch wird über die Aufnahme des Jugendlichen
entschieden, so das er nach Abgabe des Antrags als Mitglied des
Vereins zählt und somit versichert ist. Eine Teilnahme an
Wettbewerben ist jedoch erst nach Erhalt des Schützenausweises möglich.
Allgemeine
Schiesszeiten:
Allgemeine
Schiesszeiten sind
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Samstags
von
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14:00
Uhr bis 17:00 Uhr
|
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Sonntags
von
|
10:00
Uhr bis 12:00 Uhr
|
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Mittwochs
von
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19:00
Uhr bis 22:00 Uhr
|
Während
diesen Zeiten kann trainiert werden, sofern eine erwachsene
Aufsichtsperson anwesend ist.
Schiesszeiten
Jugendtraining:
Das Jugendtraining
findet Donnerstags statt. An diesem Tag findet kein allgemeiner
Schiessbetrieb statt, auch unsere Wirtschaft ist an diesen Tagen
nicht geöffnet, so das die Jugendlichen unter sich sind, um sich
gegenseitig kennen zu lernen und zu helfen.
Vereinsöffnung ist um 17:45Uhr, Schiessbeginn um 18:00 Uhr.
Schiessende ist um 19:00 Uhr, anschließend findet noch Theorie und
gemütliches Beisammensein statt, so das Trainingsende um 19:30 Uhr
ist.
Bei Bedarf kann nach
Absprache eine zweite Gruppe eingerichtet werden, die von 19:00 Uhr
bis 20:00 Uhr schießt, für diese ist das Trainingsende dann um
20:30Uhr.
Während diesen
Zeiten ist eine Betreuung der Jugendlichen gegeben, für die Zeiten
außerhalb kann keine Verantwortung übernommen werden.
Verantwortlich
für Jugendtraining:
Für
die Durchführung des Jugendtrainings sind die Trainer
verantwortlich. Sie entscheiden über die Teilnahme von Jugendlichen
und über eventuelle Ausschlüsse.
Ausrüstung:
Die
für das Jugendtraining notwendige Ausrüstung wird im Rahmen
unserer Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, wobei für die
Mitglieder des Jugendtrainings, also für regelmäßige Teilnehmer,
Stände und entsprechende Ausrüstung reserviert werden. Die Ausrüstung
wird, soweit möglich, dem Alter und dem Können des Jugendlichen
angepasst und im Verein verwahrt. Eine Mitnahme nach Hause ist nur
vor Wettbewerben möglich oder wenn zu Hause ein Training unter
Aufsicht möglich ist. Über das Training zuhause muss ein Nachweis
erfolgen. Bei Mitnahme muss ein Sorgeberechtigter für die
ordnungsgemäße Handhabung des Luftgewehrs oder Luftpistole sorgen
und dies schriftlich bestätigen. Eine Abgabe an Jugendliche ist
waffenrechtlich verboten, der Transport darf nur von Erwachsenen
durchgeführt werden.
Kosten:
An
Kosten fallen während des Jugendtrainings außer dem jährlich zu
erstattenden Mitgliedsbeitrag nur die üblichen Kleinbeträge wie
z.B. Getränkegeld, persönliche Ausrüstung, Munition und eventuell
Fahrtkosten und Eintrittsgeldern an. So stehen z.B. bei jedem
Training saurer Sprudel
und Heißgetränke wie Früchtetee bereit. Diese Getränke
werden nicht vom Verein bezahlt. Hierfür
wird eine kleine Spende für die Jugendkasse erwartet, z.B. für
einen Becher Sprudel 10 Cent, ein Becher Heißgetränk 20 Cent. Bei
größeren Ausgaben wird vorher die Zustimmung der
Personensorgeberechtigten eingeholt.
Termine:
Termine und Änderungen
beim Trainingsablauf werden rechtzeitig während des Trainings
bekannt gegeben. Wer am Training verhindert ist hat dies so früh
wie möglich mitzuteilen. Kurzfristige Änderungen werden den
Mitgliedern des Jugendtrainings bekannt gegeben. Wer an einem
Training verhindert war ist verpflichtet, sich zu erkundigen, ob
sich für das nächste Training Änderungen ergeben haben
Vorbereitung
des Schiessens
Anfang:
-
Begrüßung
der Anwesenden, ohne die Trainierenden zu stören
-
Nachfragen,
was für den Trainingszeitraum geplant ist, hierzu auch ans
schwarze Brett schauen ob vorgefertigte Listen aushängen.
Informationspflicht für jeden
-
Eintragen
in das Schießbuch
-
Falls
eine Zeitplanung vorgesehen ist, ist diese einzuhalten,
insbesondere die Schießzeiten sowie die allgemeinen
Pausenzeiten. Während der Pause ist kein Schießbetrieb zulässig.
Ausnahmegenehmigungen müssen beantragt werden.
-
nicht
benötigte Waffen und Ausrüstung sind außerhalb des Schießstandes
aufzubewahren
Vorbereitung
des Schießstandes:
-
Nachfragen,
ob ein bestimmter Schießstand vorgesehen ist, ansonsten überprüfen,
welcher frei ist und besetzt werden kann
-
Einschalten
der Anlage (soweit möglich), damit erkennbar ist, welcher Platz
besetzt ist
-
Herrichten
der nötigen Utensilien wie Munition, Scheiben, Werkzeug, Gehörschutz,
Brille/Augenschutz, Schreibzeug
-
Bei
Dreistellungskampf zusätzlich noch Knieendrolle, Schießmatte,
Decke, Riemen, Schießtisch
Vorbereitung
des Schützen:
-
Körperlich
auf die kommende Belastung einrichten und durch spezielle Dehnübungen
die Muskulatur vorbereiten
-
Geistig
auf das Schießen vorbereiten mit Atem- und Entspannungsübungen
-
Anziehen
von Schießkleidung
Vorbereitung
der Waffe:
Holen
der Waffe aus der Hülle bzw. dem Waffenschrank und überprüfen, ob
sich die Waffe in ordnungsgemäßem Zustand befindet insbesondere
-
Dass
die Waffe nicht geladen ist
-
Alle
Schrauben fest sind, insbesondere ob das Diopter oder andere
Teile wackeln
-
Alle
notwendigen Teile sich auch an der Waffe befinden, nicht das
z.B. das Korn fehlt
-
Die
Waffe sich in einem sauberen Zustand befindet, am besten durch
kurze Reinigung
-
Überprüfen,
ob die Waffe noch richtig eingestellt ist, insbesondere die
Schaftkappe, das Diopter und die Größe des Korns
Training:
Wenn
alles richtig vorbereitet ist, kann man mit dem geplanten, bzw. vom
Trainer vorgegebenen Training beginnen.
Verhalten
während des Schiessens
Einschießen
der Waffe:
Schon
durch den Transport der Waffe kann sich die Visierung und dadurch
das Trefferbild verändert haben. Bei Leihwaffen können die Waffen
auch von anderen Schützen total verstellt worden sein. Aus diesem
Grund ist es empfehlenswert, das Schussbild der Waffe jedes Mal zu
überprüfen. Hierfür ist selbst bei Wettbewerben Zeit, da es bei
allen Disziplinen die Möglichkeit von Probeschüssen gibt.
Das
Einschiessen geschieht in der Anschlagsart, in der nachher
geschossen wird, da sonst falsche Ergebnisse herauskommen können.
Zuerst werden einige Schüsse – mindestens 3 – auf eine Scheibe
abgegeben und dabei die eigene Standfestigkeit überprüft. Solange
die Standfestigkeit nicht gegeben ist, kann auch ein genaues
Einschießen nicht erfolgen.
Aus
dem Schussbild, das sich bei mehreren Schüssen ergibt, kann man
erkennen, ob die Waffe verstellt werden muss oder nicht. Falls diese
Einstellung bereits stimmt, kann man mit dem nächsten Schritt
weitermachen. Ansonsten verstellt man die Waffe entsprechend und überprüft
das Ergebnis dann wieder wie gehabt.
Nach der
Sportordnung ist folgendes beim Schiessen zu beachten:
-
Bei
allen auf den Schießständen abgestellten Waffen müssen die
Verschlüsse offen und die Magazine entfernt sein
-
Eine
Waffe darf nur abgelegt werden wenn sich kein Geschoss oder
Magazin in der Waffe befindet, bei Luftdruckwaffen mit
Spannhebel dieser geöffnet ist und bei Gasdruckwaffen die
Ladeklappe geöffnet ist
-
Die
nummerierten Scheiben sind mit der niedrigsten Nummer beginnend
fortlaufend zu beschießen. Scheibenstreifen werden vom Signum
aus beschossen. Das Scheibenbild zeigt zum Schützen
-
Nachdem
die Scheibe aus der Halterung herausgenommen wurde ist sie vom
Schützen sofort mit abgekehrtem Spiegel abzulegen und darf vom
Schützen nicht mehr berührt werden.
-
Als
Schützenstand gilt diejenige Fläche, die vom Schützen während
der Dauer des Wettkampfes genutzt werden kann. Dieser Platz darf
nur vom Schützen und dem Trainer, bzw. vom Trainer beauftragten
Personen betreten werden
Pausen:
Pausen
sind wichtig und sollten auch genommen werden. Bei längeren
Disziplinen ist es empfehlenswert Pausen einzulegen. Zulässig sind
sie bei den meisten Disziplinen. Ausnahmen bilden die sogenannten
dynamischen Disziplinen wie Duell oder Olympisch Schnellfeuer.
Pausen
kann man auf die unterschiedlichste Weise machen. Die einfachste
ist, sich von seinem Stand zu entfernen und sich einfach mal
hinzusetzen und durchzuschnaufen. Ebenso kann man um den Block
herumgehen oder sich mit anderen zusammensetzen und sich
unterhalten. Allerdings ist darauf zu achten, dass Pausen nicht zu
lange dauern, da es sich sonst um eine Unterbrechung des Schießens
handelt die dazu führen kann, dass das Training keinen Erfolg mehr
bringt.
Pausen sollte man
machen:
-
Zwischen
verschiedenen Trainingseinheiten
-
Wenn
die Konzentration oder die Kraft nachlässt
-
Um
auf die Toilette zu gehen
-
Um
neue Kraft zu tanken, z.B. um etwas zu trinken oder/und zu essen
-
Wenn
einem etwas wehtut
-
Um
sich mit seinem Trainer zu beraten
-
Um
mal kurz abzuschalten, z.B. sich mal zu unterhalten
Pausen
sollte man nicht machen:
-
Weil
man eigentlich keine Lust zum schießen hat, dann sollte man gar
nicht erst anfangen oder sich ein anderes Programm nach
Absprache mit dem Trainer vornehmen
-
Weil
man andere vom Training abhalten will
Verhalten während
der Pausen:
-
Waffe
mit geöffnetem Verschluss ablegen
-
Stand
ruhig – ohne die anderen zu stören – verlassen
-
Der
Aufsicht Bescheid sagen, falls man den Saal verlässt
-
Hinterher
wieder genauso ruhig den stand einnehmen
Vorsicht:
beim Wettkampf sind keine weiteren Probeschüsse nach Abgabe des
ersten Wertungsschusses erlaubt
Verhalten
bei einer Unterbrechung:
Bei
einer längeren Unterbrechung ist der Stand soweit zu räumen, dass
inzwischen ein anderer den Stand übernehmen kann. Vor allem müssen
die Waffen sicher weggeräumt werden. Hierbei gelten die gleichen
Regeln entsprechend dem Aufräumen des Standes
Beendigung
des Schießens:
-
Abwischen
der „Fingerabdrücke“ um Rost zu vermeiden
-
Abschießen
der Waffe, wenn möglich mit einem Reinigungspfropfen
-
Einpacken
des Gewehres in die Hülle oder den Waffenschrank, dabei
nochmals überprüfen, dass die Waffe nicht geladen oder
gespannt ist
-
Die
beschossenen Scheiben sind dem Trainer vorzulegen, einschließlich
der Probescheiben
-
Aufräumen
des eigenen Schießstandes, insbesondere der nicht benutzten
Scheiben in den Scheibenschrank, einschließlich der restlichen
Munition.
-
Aufräumen
auch der Schießkleidung in die Taschen, bzw. in den Schrank
-
Nochmals
vergewissern, das der Stand aufgeräumt ist, dann Stand
ausschalten
-
Am
Ende des Schießens Stand aufräumen und kehren
-
Eintragung
ins persönliche Schießbuch nicht vergessen
Nach
dem Schießen:
Jetzt
kommt der Teil in dem jeder erzählt, wie gut er hätte treffen können,
wenn nicht.....
Strafkatalog
Jugendtraining
Rote
Karte
Sportordnung:
Disqualifikation
Im
Training:
Abbruch des Schiessens, mindestens einmal Schiessverbot bei
Anwesenheitspflicht, evtl. zusätzlich Strafabgabe in die
Jugendkasse
wird
verhängt bei:
Groben
Sicherheitsverstößen, z.B.:
-
ablegen
einer geladenen Waffe
-
herumhantieren
mit einer geladener Waffe
-
anrempeln
von Schützen auf dem Schützenstand
-
Schiessen
vor Freigabe / nach Beendigung
-
Schiessen
ohne Aufsicht
Betrug,
z.B.:
-
ausgeben
von fremden Scheiben als eigene
-
im
Wettbewerb absichtlich auf fremde Scheibe Schiessen
-
unzulässige
Veränderungen an der Waffe oder Zubehör
-
verwenden
unzulässiger Hilfsmittel oder Anschlagsarten
Vereinsschädigendem
Verhalten, z.B.:
-
Zerstörung
von Vereinseigentum
-
verbreiten
von Lügen über den Verein oder Vereinsmitglieder
-
Lächerlichmachen
über den Verein oder Vereinsmitgliedern
-
Verschmutzen
des Vereinsgeländes
-
Diebstahl
Grüne
Karte
Sportordnung:
2 Ringe Abzug, bei Wiederholung Rote Karte
Im
Training: als
Strafe eine Runde Süßes für alle im Höchstwert von 2,50 Euro,
bei Wiederholung Rote Karte
wird
verhängt bei:
leichten
Sicherheitsverstößen z.B.:
-
ablegen
einer nicht geladenen Waffe ohne den Verschluss, bzw. die Klappe
zu öffnen
-
absichtlich
auf fremde Scheibe Schiessen
-
anfassen
einer fremden Waffe ohne Genehmigung des Besitzers
-
nicht
gereinigte und überprüfte Waffen verwenden
-
unverpackte
Waffen vor Genehmigung in den Schiessstand bringen
Grobe
Störungen des Trainings z.B.:
-
eingeschaltetes
Handy, egal ob es klingelt
-
herumtoben
im Schiessstand während des Trainings
-
störendes
fluchen oder schreien
-
Nichteinhalten
von Traineranweisungen
-
nicht
abgeben von beschossenen Scheiben
-
nicht
Aufräumen des Schützenstandes und von Ausrüstungsgegenständen
Gelbe
Karte
Sportordnung:
Verwarnung, bei Wiederholung Grüne Karte
Im
Training:
Verwarnung, bei Wiederholung Grüne Karte
wird
verhängt bei:
Behinderung
des Trainings:
Behinderung
anderer Schützen:
Sperre
Sportordnung:
Schiessverbot für eine bestimmte Zeit
Im
Training:
Teilnahmeverbot für spezielle Zeit, besondere Veranstaltungen bis
hin
zum Verbot der Teilnahme am Training
wird
verhängt:
-
nach
mehrmaligen Ermahnungen
-
bei
besonders schweren Verstößen gegen die Sicherheit oder den
Verein
-
bei
bösartigem Verhalten
-
bei
nicht einfügen in die Gruppe
Definitionen
Verein
Ein
Verein ist ein Zusammenschluss der unterschiedlichsten Leute, die
gemeinsame Interessen haben und diese durch den Verein ausüben
wollen. Er bietet die Gelegenheit, andere Menschen zu treffen und
mit diesen gemeinsam dem Hobby nachzugehen und Spaß zu haben. Jeder
kann einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen, wobei allerdings die
sich bereits im Verein befindenden entscheiden können, ob dieser
Antrag auch angenommen wird. Dies geschieht üblicherweise durch den
Vorstand als Vertreter des Vereins. Durch die Mitgliedschaft erwirbt
man sich den Anspruch auf Nutzung des
Vereinsvermögens
im Rahmen der satzungsgemäßen und gewohnheitsüblichen
Benutzungen.
Jugendgruppe
Zur
Jugendgruppe gehören alle jugendlichen Vereinsmitglieder, unabhängig
ob
sie
an den Vereinstätigkeiten teilnehmen oder nicht.
Die Jugendgruppe ist für die Planung und Durchführung von
Jugendaktivitäten außerhalb des Schiesstrainings verantwortlich
und kann einen Jugendvorstand wählen und sich dann von diesem gegenüber
dem Vorstand vertreten lassen.
Mitarbeit
Ein
Verein kann nur soviel leisten, wie die Vereinsmitglieder, aus denen
er besteht. Aus diesem Grund ist jedes Vereinsmitglied aufgefordert,
im Rahmen seines Könnens mitzuarbeiten. Hierfür gibt es genügend
Gelegenheiten, angefangen damit, das gar nicht erst unnötige Arbeit
entsteht indem man sorgfältig und ordentlich mit dem
Vereinseigentum umgeht und keinen Dreck hinterlässt bis hin zur
Mitarbeit bei den Veranstaltungen des Vereins. Ebenfalls notwendig
ist die Übernahme von Vereinsämtern, angefangen vom Vorstand bis
hin zu den Spartenleitern und Mannschaftsführern sowie
Aufsichten.
Wobei jedoch die Übernahme solcher Ämter nur dann geschehen
sollte, wenn man auch bereit ist, die notwendige Arbeit und Zeit dafür
aufzubringen.
Übungstermine
An
den Übungsterminen besteht für Vereinsmitglieder und deren Gäste
die Möglichkeit, ihrem Sport nach eigenen Vorstellungen
nachzugehen, solange sie dabei die Sicherheitsvorschriften und die für
den Stand bestehenden Regeln einhalten.
Folgende Übungstermine stehen zur Verfügung:
Mittwochs
19 Uhr bis 22 Uhr
Samstags
14 Uhr bis 17 Uhr
Sonntags
10 Uhr bis 12 Uhr
Voraussetzung ist, das eine erwachsene Aufsichtsperson vorhanden ist
und der Stand nicht für andere Veranstaltungen, z.B.
Meisterschaften, benötigt wird. Dies wird durch Aushang im
Schiessstand rechtzeitig mitgeteilt.
Wettkämpfe
Zur
Leistungskontrolle, Übung und zum Kennen lernen anderer Schützen
werden
Wettkämpfe
angeboten. Ihrer Art nach werden sie unterschieden nach offenen
Wettkämpfen,
bei denen jeder teilnehmen kann, mannschaftsbezogenen
Wettkämpfen,
an denen nur die vorher festgelegten Teilnehmer der Mannschaft
teilnehmen
können, z.B. Rundenwettkämpfe, und ergebnisbezogenen Wettkämpfen,
bei
denen festgelegte Ergebnisse erreicht werden müssen, um daran
teilnehmen
zu
können, wie z.B. die Bezirksmeisterschaft. Die Anmeldung zu den
Wettkämpfen
ist
freiwillig, hingegen müssen angefangene Wettkämpfe auch zu Ende
geführt
werden,
wobei man sich allerdings auch im direkten Anschluss an einen
Wettkampf
für
die weitere Teilnahme abmelden kann.
Training
Zur
Verbesserung der eigenen Leistung gibt es die Möglichkeit, am
Training teilzunehmen. Hierbei gibt es regelmäßig stattfindende
Termine, wie z.B. das
Jugendtraining,
allgemeine Termine, die durch Aushang bekannt gegeben werden
und
mit dem Trainer individuell vereinbarte. Unterschied zu den Übungsterminen
besteht
darin, das man mit dem Trainer ein individuelles Trainingsprogramm
festlegen
kann um mit Hilfe von gestellten Aufgaben eigene Fehler erkennen zu
können
und Anleitungen zur Behebung bekommt. Die Teilnahme am Training ist
freiwillig,
während des Trainings hat man aber den Anordnungen des Trainers zu
folgen,
da dieser den Ablauf des Trainings festlegt und auch über die
Teilnehmer am Training entscheidet. Der Trainer ist auch befugt,
Teilnehmer ohne Angabe von Gründen auszuschließen.
Lehrgänge
Zur
Erlangung von theoretischem Wissen werden Lehrgänge angeboten, so
z.B. vom
Verein
der Sachkundelehrgang, der Voraussetzung für den Erwerb einer
Waffenbesitzkarte ist, sowie Sicherheitslehrgänge. Ebenso gibt es
Lehrgänge
die
vom Bezirk aus angeboten werden, wie z.B. die Kampfrichterausbildung
und
Lehrgänge
die zur Ausübung einer bestimmten Disziplin erforderlich sind, wie
z.B.
der Schwarzpulverlehrgang. Die Termine und Voraussetzungen dieser
Lehrgänge
werden am schwarzen Brett ausgehängt oder können erfragt werden.
Sondertraining
Für
besonders schwierige oder umfangreiche Übungen kann vom Trainer ein
Sondertraining
festgelegt werden, das auch Über mehrere Termine oder Tage
gehen
kann, wie z.B. ein Wochenendtraining 3-stellungskampf. Die
Themenauswahl
sowie
die Teilnehmer werden vom Trainer bestimmt.
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